Transparenz
10 Informationen über die Robert Bosch Stiftung entsprechend der Selbstverpflichtung der Initiative Transparente Zivilgesellschaft.
1. Name, Sitz, Anschrift und Gründungsjahr
- Zu Name, Sitz und Anschrift
- Gründung 1964
2. Vollständige Satzung (oder Gesellschaftervertrag) sowie Angaben zu den Organisationszielen
- Unser Gesellschaftsvertrag
- Allgemeine Angaben zu den Zielen in unserem Leitbild
- Zu den Zielen in den Fördergebieten
3. Angaben zur Steuerbegünstigung
- Finanzamt Stuttgart-Körperschaften
- Steuernummer: 99012/08058
- Freistellungsbescheid für 2021 zur Körperschaftssteuer; letzte Erteilung am 02.03.2023
- Jüngster Veranlagungszeitraum, für den der Bescheid ergangen ist: 2021
4. Name und Funktion wesentlicher Entscheidungsträger
- Jahresbericht 2022, S. 21
5. Tätigkeitsbericht
- Jahresbericht, ab S. 13
6. Personalstruktur
- Team der Robert Bosch Stiftung
7. Angaben zur Mittelherkunft
- Jahresbericht, ab S. 16
8. Angaben zur Mittelverwendung
- Jahresbericht, ab S. 16
9. Gesellschaftsrechtliche Verbundenheit mit Dritten
Zum Stiftungskonzern gehören im Wesentlichen die Bosch Health Campus GmbH, Stuttgart, die Robert Bosch Krankenhaus GmbH, Stuttgart, und deren Tochtergesellschaften Klinik Schillerhöhe GmbH, Robert Bosch Gesellschaft für Medizinische Forschung mbH mit dem Dr. Margarete Fischer-Bosch-Institut für Klinische Pharmakologie, dem Robert Bosch Centrum für Tumorerkrankungen, dem Institut für Geschichte der Medizin und Medizinisches Versorgungszentrum am Robert Bosch Krankenhaus GmbH sowie die Tochtergesellschaften Robert Bosch College UWC GmbH, Freiburg, Die Deutsche Schulakademie gGmbH i.L., Stuttgart, und das International Alumni Center (iac) gGmbH, Stuttgart. Die Stiftung hält rund 94 Prozent der Geschäftsanteile an der Robert Bosch GmbH und finanziert sich aus deren Dividende. Als gemeinnützige Stiftung ist sie nicht unternehmerisch tätig. Die Stimmrechte der Geschäftsanteile hat sie auf die Robert Bosch Industrietreuhand KG übertragen.
10. Namen von (juristischen) Personen, deren jährliche Zahlungen mehr als 10 Prozent des Gesamtjahresbudgets ausmachen
Zahlungen von Personen, die über 10 Prozent der Jahreseinnahmen ausmachen, gab es nicht.