Hilfestellung und Dokumente für Projektpartner:innen
An dieser Stelle haben wir für Sie Informationen und Dokumente zusammengestellt, die Sie im Laufe der Zusammenarbeit mit uns für die Antragstellung, die Durchführung und den Abschluss Ihres Projekts benötigen. Um Ihnen die Bearbeitung der Dokumente zu erleichtern, finden Sie am Ende der Seite die FAQ für Projekte mit der Erläuterung verschiedener Begriffe.
Dokumente für den Projektantrag
Dokumente zum Projektabschluss
- Fördervertrag für gemeinnützige Partner:innen mit Sitz in Deutschland (XLSX)
- Fördervertrag für alle Partner:innen mit Sitz außerhalb Deutschlands und Verausgabung in Euro (XLSX)
- Fördervertrag für alle Partner:innen mit Sitz außerhalb Deutschlands und Verausgabung in Fremdwährung (alles außer Euro) (XLSX)
Weitere Dokumente
FAQ für Projekte
Die Projektidee
Jedes Projekt beginnt mit einer Projektidee. Dieser erste Schritt trägt dem Ansatz der Robert Bosch Stiftung GmbH Rechnung, dass Projekte in einem zweistufigen Verfahren: - Idee und Antrag -, entwickelt und entschieden werden. Die Projektidee gibt einen ersten Einblick in die wesentlichen Grundzüge eines Projekts, sowohl inhaltlich, budgetär, als auch strukturell.
Der Projektantrag
Im Projektantrag beschreiben Sie Ihr Projekt, definieren dessen Ziele und wie Sie diese erreichen wollen. Zur Antragstellung werden Sie von der Robert Bosch Stiftung GmbH dann aufgefordert, wenn Ihre Projektidee positiv bewertet wurde.
Der Finanzplan
Der Finanzplan ist Ihre Finanzkalkulation. Er wurde auf Grundlage Ihres Antrages erstellt. Er ist untergliedert in Aktivitäten und Kostenpositionen und gibt die (inhaltliche) Kostenstruktur des Projektes wieder (Gesamt- und RBSG-Mittel). Die bereitgestellten Mittel müssen entsprechend der Aktivitäten des Finanzplans verwendet werden. Sollten sich im Projektverlauf Abweichungen abzeichnen, die den genehmigten „Freibetrag Verschiebung“ pro Aktivität überschreiten, müssen diese schriftlich mit der Robert Bosch Stiftung GmbH abgestimmt und genehmigt werden. Bitte kontaktieren Sie dazu mit einer aktualisierten Kalkulation Ihre(n) Ansprechpartner:in bei der Robert Bosch Stiftung GmbH.
Der Zahlungsplan
In den Zahlungsplan werden alle für den Förderzeitraum auszuzahlenden Beträge eingetragen. Sie haben damit die Möglichkeit, die Auszahlungen der bei der Robert Bosch Stiftung GmbH beantragten Mittel an den voraussichtlichen Projektverlauf anzupassen. Ihr(e) zuständige(r) Projektmanager:in bei der Robert Bosch Stiftung kann Sie (bezüglich Zahlungsraten und -frequenz) beraten.
Der Projektrückblick
Im Projektrückblick beschreiben Sie die Ergebnisse, erzielte Wirkung, Erfahrungen und Lernprozesse, die sich aus Ihrem Projekt ergeben haben. Besonders wichtig ist dabei, wie sich Ihr Projekt im Verhältnis zur ursprünglichen Planung (Projektantrag) während der Durchführung entwickelt und verändert hat.
Der Verwendungsnachweis
Um sicherzustellen, dass die von der Robert Bosch Stiftung GmbH zur Verfügung gestellten Mittel gemeinnützig und vertragsmäßig von Ihnen verwendet wurden, müssen Sie in der Regel am Ende Ihres Projekts einen Verwendungsnachweis einreichen. Sie finden diese Anforderung in Ihrem Vertrag. Der Verwendungsnachweis ist der Abgleich zwischen den Plan- und den Ist-Kosten des Projekts. Auf dieser Grundlage prüft die Robert Bosch Stiftung GmbH die folgenden Fragestellungen:
- Wurde der von der Robert Bosch Stiftung GmbH zur Verfügung gestellte Betrag gemeinnützig und wirtschaftlich verwendet?
- Wurden die bereitgestellten Mittel im Rahmen der beantragten Maßnahme für den geförderten Zweck ausgegeben?
- Wurden die Vertragsbedingungen bei der Projektdurchführung eingehalten?
- Der Verwendungsnachweis muss den erforderlichen Bestätigungssatz (vgl. Vorlage unter Dokumente für Partner:innen) enthalten und eigenhändig unterschrieben bei der Robert Bosch Stiftung GmbH eingereicht werden. Die Einreichung als digitale Scankopie ist möglich.
Die Belege
Ob Sie am Projektende zur Abrechnung Ihrer von der Robert Bosch Stiftung GmbH bereitgestellten Mittel auch von vorneherein Belege bei der Robert Bosch Stiftung GmbH einreichen müssen, entnehmen Sie Ihrem Vertrag (Siehe Anlage 5, Hinweise zur Belegführung). Generell behält sich die Robert Bosch Stiftung GmbH vor, bei Bedarf die Einzelbelege zur Prüfung anzufordern. Die einzelnen Belege müssen entsprechend der Belegliste nummeriert sein und sind in derselben Reihenfolge abzulegen, wie sie auf der Belegliste erscheinen. Sollte auf Grund großer Datenmenge ein Datenaustausch über einen Exchange-Server notwendig sein, wenden Sie sich bitte an Ihre Kontaktperson bei der Robert Bosch Stiftung.
Was ist mit "sparsamer und wirtschaftliche Mittelverwendung" gemeint?
Die Robert Bosch Stiftung GmbH ist aus gemeinnützigkeitsrechtlichen Gründen dazu verpflichtet sicherzustellen, dass die Mittel, die sie im Rahmen der Projekte zur Verfügung stellt, sparsam, wirtschaftlich und gemeinnützig eingesetzt werden. Beispiele dafür sind in den "Grundsätzen zur wirtschaftlichen Mittelverwendung" in Ihrem Vertrag (Anlage 4) beschrieben.