Was tun gegen Hassrede im Netz?

Hate Speech im Internet ist allgegenwärtig und richtet viel Schaden an: Sie vergiftet Debatten, schürt Vorurteile, ebnet realer Gewalt den Weg und spaltet die Gesellschaft. Wie kann man damit umgehen? Was kann man Hass-Kommentatoren entgegnen? Klicken Sie sich durch unsere Beispiele. Wir haben drei Vertreter von Anti-Hass-Initiativen gebeten, Handlungsempfehlungen zu verschiedenen Arten der Hassrede zu geben.

Robert Bosch Stiftung | Januar 2018
Stop Hate Speech
Stocksy

1. Fake News

Fake News festigen einseitige Sichtweisen und irreale Weltbilder, lassen sich meist leicht widerlegen und sind trotzdem kaum aufzuhalten. Andre Wolf von Mimikama erklärt, wie man damit umgehen kann. 

 

Einordnung:
Der Kommentator hat vor seiner Reaktion gecheckt, wer die Information ursprünglich verbreitet hat. Zur Verifizierung der Information wurde die Suchmaschinensuche genutzt, durch die Bewertung der Suchergebnisse wurde die falsche Nachricht enttarnt. Die Gegendarstellung wurde so formuliert, dass der Fake keine zusätzliche Aufmerksamkeit bekommt.

 

Einordnung:
Dieses Beispiel zeigt, dass Falschmeldungen alternative Sichtweisen und Weltbilder festigen. Der Kommentator trägt mit seiner Erwiderung dazu bei, dass die Seite nachrichten.de auch von anderen stillen Mitlesern als Fake-News-Seite erkannt wird.

Der Experte

Andre Wolf ist Mitarbeiter bei Mimikama
Schacht; Dr. Barbara Wirl

Andre Wolf ist Mitarbeiter bei Mimikama – Verein zur Aufklärung über Internetmissbrauch. Sein Fachgebiet ist die Analyse von Internetinhalten, speziell der sozialen Medien.

2. Direkte Hassrede

Direkte Hassrede richtet sich gegen Einzelne und Gruppen, verschiebt die Grenzen des Denk- und Sagbaren und ist oft strafbar. Christina Dinar und Cornelia Heyken von debate//de:hate erklären, wie man auf derartige Kommentare im Netz reagiert.

 

 

Einordnung:
Direkte Aggression kann beim Plattformbetreiber oder beim Seitenadmin gemeldet werden. Dem Aggressor klare Grenzen aufzuzeigen ist wichtig, auch um zu verhindern, dass das Gesagte zum Normalfall wird. Schon ein Hinweis auf die Netiquette kann als erster Schritt reichen.

 

Einordnung:
Direkte Hassrede richtet sich oft gegen Einzelne oder Gruppen. Oft ist sie strafbar, zum Beispiel, wenn es sich wie hier um einen Aufruf zur Straftat handelt. Wer solche Aussagen im Netz sieht, kann sie an die Internetbeschwerdestelle schicken. Dort schätzen Juristen den Inhalt ein und geben ihn gegebenenfalls an Behörden weiter und erstatten Anzeige.

Die Expertinnen:

Cornelia Heyken und Christina Dinar
Schacht; Dr. Barbara Wirl

Cornelia Heyken und Christina Dinar setzen sich beim Projekt debate//de:hate für eine digitale demokratische Debattenkultur ein.

3. Indirekte Hassrede

Indirekte Hassrede wirkt subtiler als direkter Hass, schürt oder rechtfertigt bestehende negative Emotionen und stammt häufig von ängstlichen und uninformierten Menschen. Susanne Tannert von #ichbinhier erklärt, wie man darauf reagieren kann.

 

Einordnung:
Der Kommentator zeigt Haltung und benennt die Hassrede als solche – ohne sich provozieren zu lassen. Mit dem Hinweis auf die #ichbinhier-Aktion stärkt er seine Position. Die Schweigespirale wird durchbrochen und stille Mitleser werden ermutigt, an einer aktiven Diskussion teilzunehmen.

 

Einordnung:
Der Kommentierende deckt die verharmlosende Darstellung des Kommentators gezielt auf, lässt sich aber nicht in die Defensive drängen. Er bringt seine besonnene Meinung zum Ausdruck, über den Hashtag #ichbinhier und seine Ansprache an die Community stärkt er die Gruppe und öffnet den Weg zu einer konstruktiveren Debatte.

Die Expertin:

Susanne Tannert
Schacht; Dr. Barbara Wirl

Susanne Tannert ist Moderatorin der Facebook-Gruppe #ichbinhier und zuständig für die Themen PR, Marketing und Kooperation.

Das Magazin "Neu" (01/2018)

Neues zu gestalten und gesellschaftliche Veränderungen anzustoßen ist eine Kernaufgabe der Robert Bosch Stiftung....