In Zusammenarbeit mit Mitarbeitenden in der Verwaltung, Migrationsberatungen, Sprach- und Integrationskursträgern sowie anderen integrationsspezifischen Beratungsstellen wurde eine Datenbestandserfassung durchgeführt. Daraus wurde ersichtlich, dass alle benötigten Informationen bereits bei den Akteuren vorliegen, an vielen Stellen jedoch eine Mehrfacherhebung der Daten stattfindet. Anschließend wurden eindeutige Kategorien für die erhobenen Informationen definiert und es wurde festgelegt, welche Stellen für welche Ergänzungen und Veränderungen von Daten verantwortlich sind. Des Weiteren wurden Bedingungen für die Umsetzung des Integrationsmonitorings aufgestellt, wie etwa die Einhaltung des Datenschutzes und die technischen wie organisatorischen Anforderungen an eine Datenbanklösung. Aus dem Beratungsprozess ging als Empfehlung hervor, für die Etablierung des individuellen Integrationsmonitorings eine Projektstruktur aufzusetzen, die bei der Koordinierungsstelle für Migration des Landkreis Harz angesiedelt sein soll.
Die Umsetzung des individuellen Integrationsmonitoring erfordert personelle Kapazitäten beim Landkreis Harz, die aktuell im Haushalt nicht vorgehalten werden können. Daher werden Schritte zur Umsetzung erst weiterverfolgt, wenn die haushaltsrechtlichen Grundlagen das erlauben. Das erarbeitete Wissen wird anderen Landkreisen gerne zur Verfügung gestellt.