Weltweit werden die Rechte von Migrant:innen nicht ausreichend geschützt. Das liegt unter anderem daran, dass internationale Normen und Institutionen, die Migration und Migrationsbewegungen regulieren, fragmentiert sind und nicht alle Situationen von Flucht und Migration abdecken. Derzeit gibt es kein verbindliches internationales oder regionales Abkommen, das die Rechte aller Migrant:innen unabhängig von den Gründen für ihre Migration artikuliert. Auf dem afrikanischen Kontinent werden beispielsweise Lücken im Schutzsystem dort sichtbar, wo Menschen aufgrund von Klimaveränderungen ihre Heimat verlassen müssen, Menschenrechte von Migrant:innen in Transitländern verletzt werden oder Menschen in langanhaltenden Flüchtlingssituationen ohne Perspektiven leben. Deshalb fördert die Robert Bosch Stiftung eine Kooperation der „International Migrants Bill of Rights Initiative“ (IMBR) der Cornell Law School mit der Menschenrechtsinstitution „African Commission on Human and Peoples Rights“ (ACHPR) der Afrikanischen Union und weiteren zivilgesellschaftlichen Partner:innen. Im Rahmen des Projekts wird ein internationales Konsortium aus afrikanischen und internationalen Expert:innen für Menschenrechte und Migration gebildet, das für den afrikanischen Kontext eine Studie sowie leitende Prinzipien über die Menschenrechte aller Migrant:innen in Form eines „Soft Laws“ erarbeitet. Die Prinzipien sollen schließlich durch die African Commission adaptiert werden und als Rahmenwerk dienen, die Menschenrechte aller Migrant:innen in der Migrationspolitik und Regulierung von Migrationsbewegungen zu stärken.