Pressemeldung

Familie regelt Beteiligung an der Robert Bosch GmbH neu

Stuttgart, 23. Dezember 2020 – Die Familie Bosch regelt ihre Beteiligung an der Robert Bosch GmbH neu, um die Bindung der Familie an das Unternehmen zu sichern. Ihren rund 7,4-prozentigen Anteil überträgt die Familie Bosch in zwei Schritten an zwei neu gegründete gemeinnützige Körperschaften. Rund 5,4 Prozentpunkte wird sie in die von ihr gegründete gemeinnützige ERBO II GmbH einbringen, rund 2 Prozentpunkte in die gemeinnützige Gänsheide-Stiftung, die in Zukunft als unselbständige Stiftung in der Robert Bosch Stiftung GmbH geführt wird. Ein Anteil von 0,001 Prozent, mit dem rund 7 Prozent der Stimmrechte verbunden sind, bleibt unverändert bei der Familie. 

Nach der Übertragung ergibt sich künftig folgende Eigentümerstruktur der Robert Bosch GmbH: Die Robert Bosch Stiftung GmbH hält rund 94 Prozent (davon ca. 2,0 Prozent als Verwalterin für die Gänsheide-Stiftung), die gemeinnützige ERBO II GmbH rund 5,4 Prozent. Rund 0,6 Prozent der Anteile an der Robert Bosch GmbH hält das Unternehmen selbst. Mit dieser Regelung sichert die Familie langfristig die bewährte Eigentümerstruktur der Bosch-Gruppe. Gleichzeitig endet damit ein seit 1964 dauernder Übertragungsprozess, mit dem die Familie ihr Eigentum an der Robert Bosch GmbH von damals 100 Prozent fast vollständig in gemeinnützige Körperschaften überführt.

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