Policy zur Vermeidung von Gewalt und sexueller Belästigung

Die Robert Bosch Stiftung verfolgt eine Null-Toleranz-Policy in Bezug auf Gewalt und sexuelle Belästigung. Dies betrifft sowohl die interne Arbeitsatmosphäre und den Schutz der eigenen Mitarbeitenden als auch die Arbeit mit Partner:innen, beispielsweise bei gemeinsamen Projekten. Uns ist es ein besonderes Anliegen, alles zu unternehmen, um durch Prävention und einen umfangreichen Maßnahmenkatalog Gewalt, sexuelles Fehlverhalten, Missbrauch und Belästigung zu vermeiden und schnell auf Übergriffe zu reagieren.

Aus diesem Grund hat die Stiftung eine Policy erstellt, die unser Verständnis und Konsequenzen für Verstöße aufzeigt. Sie gilt als Grundlage für die interne Arbeit und ist Teil unseres Verhaltenskodex. Ebenso erwarten wir von unseren Partner:innen, dass sie dieser Policy folgen und eine respektvolle und vertrauensvolle Zusammenarbeit schützen. 
 

Inhalte der Policy

Was verstehen wir unter Gewalt und sexueller Belästigung? 

Gewalt kann in unterschiedlichen Formen auftreten. Es gibt körperliche, seelische oder sexualisierte Gewalt und Vernachlässigung. Gewalt kann auch sein, jemanden in seiner Bewegungsfreiheit einzuschränken und Kontakte zu anderen Menschen zu unterbinden.

Sexuelle Belästigung beschreibt jeden unerwünschten sexuellen Annäherungsversuch, jede Bitte um sexuelle Gefälligkeiten, jede verbale oder körperliche Handlung, Geste oder anderes Verhalten sexueller Art, das für die betroffene Person zu Recht als beleidigend oder demütigend verstanden oder angesehen werden kann. Sexuelle Belästigung ist äußerst schwerwiegend, denn sie kann beispielsweise die Arbeit beeinträchtigen, oder eine einschüchternde, feindliche oder toxische Atmosphäre schaffen.

Wie beugen wir Gewalt und sexueller Belästigung vor? 

Die Robert Bosch Stiftung unternimmt systematische Vorkehrungen, um Gefahren der Gewalt, sexuellen Ausbeutung, des sexuellen Missbrauchs sowie der sexuellen Belästigung bei all ihren Aktivitäten zu identifizieren und vorzubeugen. Das Thema ist Teil des Verhaltenskodex der Stiftung. Regelmäßige Schulungen der Mitarbeitenden tragen dazu bei, dass das Thema nachhaltig präsent bleibt.

Wir sind uns der Schwierigkeiten bewusst, mit denen die betroffenen Personen von Gewalt und sexueller Belästigung konfrontiert sind, wenn sie die Übergriffe anzeigen oder mitteilen. Auch berufliche und persönliche Bedenken und Ängste können sie daran hindern.

Wir bieten Betroffenen durch ein niedrigschwelliges, vertrauensvolles Meldeverfahren einen geschützten Raum, in dem Betroffene von Gewalt und sexueller Belästigung sich melden können.

Um dies zu erreichen, stehen bei unserem Ansatz die Rechte und der Schutz der Betroffenen an erster Stelle. Zu unseren Maßnahmen zählt 

  • die Stärkung der Rechte von Betroffenen von Gewalt und sexueller Belästigung, 
  • die Verbesserung ihrer medizinischen und psychologischen Erstversorgung, 
  • die Stärkung unserer Grundsätze
  • und die Entwicklung zusätzlicher Schutzmaßnahmen für jene, die von Missbrauch betroffen waren oder Zeug:innen davon wurden.

Wie funktioniert unser Hinweisgebersystem? 

Wir wollen sicherstellen, dass alle Fälle von Gewalt und sexueller Belästigung gemeldet werden. Hierfür haben wir unsere internen Verfahren angepasst und bieten den Betroffenen verschiedene Wege an. 

Wir aktualisieren laufend unsere Prozesse zum Schutz von Hinweisgeber:innen und von Betroffenen und bieten ein System eines internen Interventionsbeauftragten an. Die Inanspruchnahme des Interventionsbeauftragten ist ein freiwilliges Angebot für unsere Mitarbeitenden. Letzterer soll sicherstellen, dass Kolleg:innen durch das Anzeigen von Fehlverhalten oder aufgrund der Mitwirkung an einer offiziellen Untersuchung oder Ermittlung keine Nachteile entstehen und alle Fälle im Wege eines Vermittlungsversuches erledigt werden können. 

Wenn sich interne Verdachtsfälle als zutreffend erweisen, wird das Dienstverhältnis von Mitarbeiter:innen, die Gewalthandlungen begangen haben, im Einklang mit unserer Null-Toleranz-Politik beendet. Auch bei sexueller Belästigung erfolgt in der Regel eine Beendigung des Dienstverhältnisses. In beiden Fällen erfolgt ein Verbot der Wiedereinstellung.

Betreuung von Betroffenen von Gewalt und sexueller Belästigung

Wir bauen auch den Schutz der Betroffenen aus und bieten psychosoziale und medizinische Unterstützung sowie Maßnahmen zur beruflichen Wiedereingliederung an.

Was bedeutet das für die Zusammenarbeit mit Vertragspartner:innen? 

Die Robert Bosch Stiftung setzt sich in Zusammenarbeit mit ihren Partner:innen mit Nachdruck dafür ein, Gewalt sowie sexuelle Belästigung zu unterbinden. Um Risiken zu minimieren und unserer Verantwortung gerecht zu werden, verfolgen wir auch in der Ausgestaltung unserer Zusammenarbeit mit Vertragspartner:innen eine Null-Toleranz-Politik bei Gewalt und sexueller Belästigung.