Hilfestellungen zu Finanzen
Auf dieser Seite finden Sie Hinweise zur finanziellen Administration von Förderungen. Diese Hinweise sind für Sie relevant, wenn Sie zur Antragstellung aufgefordert wurden, oder bereits gefördert werden.
Allgemeine Hinweise zum Förderprozess und Dokumentenvorlagen finden Sie auf folgender Website.
Schnellauswahl der Hinweise
Struktur des Finanzplans - Personalkosten - Dienstleistungen - Reisekosten - Verpflegung - Verwaltungskosten - Sonstige Pauschalen - Wirtschaftliche Mittelverwendung - Belegführung - Weitergabe von Mitteln an Dritte - Bankverbindung - Zahlungsplan - Verwendungsnachweis - Belegliste
Der Finanzplan
Der Finanzplan ist die finanzielle Kalkulation für Ihr Vorhaben. Er enthält nur die Mittel, die bei der Robert Bosch Stiftung beantragt werden, und deckt den gesamten Zeitraum Ihres Vorhabens ab.
Der Finanzplan ist in Aktivitäten und Kostenpositionen unterteilt und stellt die detaillierte Kostenstruktur Ihres Vorhabens dar. Er sollte so vollständig und differenziert wie möglich ausgefüllt werden und verdeutlichen, dass Ihr Projekt wirtschaftlich und ressourcenschonend geplant ist. Der Finanzplan bildet die Grundlage für Ihren eventuellen Fördervertrag. Alle Kalkulationen müssen in Euro erfolgen.
Die Struktur des Finanzplans
Personalkosten
Personalkosten sind Löhne und Gehälter für die Vergütung von Angestellten, die in einem festen vertraglichen Beschäftigungsverhältnis stehen. Wir empfehlen, im Finanzplan eine Aktivität für alle Personalkosten hinzuzufügen. Jede Personalstelle ist als einzelner Kostenpunkt unter der Aktivität aufzuführen.
Dienstleistungen/Honorare
Honorare sind Zahlungen für Dienstleistungen oder andere Arbeiten an selbständige Personen oder Freiberufler:innen. Grundlage ist ein Dienst- oder Werkvertrag.
Reise- und Übernachtungskosten
Unter Reisekosten verstehen wir Fahrtkosten mit Bus, Bahn, öffentlichen Verkehrsmitteln, Flüge, Fahrten mit dem PKW und/oder Übernachtungskosten ggf. mit Frühstück und Nebenkosten.
Verpflegung / Bewirtungskosten
Verwaltungskostenpauschale / Overheadkosten
Die Realisierung von Vorhaben kann zu höheren Verwaltungskosten innerhalb einer Organisation führen. Mit Verwaltungskostenpauschalen werden daher Ausgaben für Gemeinkosten abgedeckt, die nicht direkt, aber mittelbar dem Vorhaben zugerechnet werden können.
Sonstige Pauschalen
Eine Pauschale ist ein fester Betrag, der für bestimmte projektbezogene Kosten oder Ausgaben verwendet werden kann. Pauschalen können genutzt werden, wenn die tatsächlichen Ausgaben nur mit unverhältnismäßig hohem Aufwand ermittelt, nachgewiesen und geprüft werden können.
Um sicherzustellen, dass unsere Mittel wirtschaftlich und gemeinnützig eingesetzt werden, haben wir klare Regeln für die Verwendung von Pauschalen.
- Pauschalen müssen im Voraus im Vertrag vereinbart werden
- Pauschalen müssen einen klaren Bezug zum geförderten Vorhaben haben.
- Marktübliche Preise dürfen nicht überschritten werden.
- Die Verwendung von Pauschalen müssen nachvollziehbar begründet werden.
Belegführung
Auf einem internen Beleg muss der Vorhabenbezug dokumentiert werden und der Endempfänger die Richtigkeit der Angaben und den Empfang der pauschalen Zahlung mit seiner Unterschrift bestätigen. Einzelnachweise für die tatsächlichen Ausgaben müssen nicht vorgelegt werden.
Pauschalen können für folgende Kostenarten vereinbart werden:
Wirtschaftliche Mittelverwendung
Die Robert Bosch Stiftung ist als gemeinnützige Einrichtung verpflichtet, den wirtschaftlichen und sparsamen Umgang mit den von ihr zur Verfügung gestellten Mitteln sicherzustellen und auch nachweisen zu können. Wir wollen außerdem zum Erhalt unserer natürlichen Lebensgrundlagen und zu einer nachhaltigen Lebenswelt beitragen und in unserer Tätigkeit unsere Emissionen reduzieren.
Bitte nutzen Sie alle Kostenvorteile. Dazu gehört insbesondere Skonti wahrzunehmen, Stornokosten zu vermeiden und Preisvergleiche anzustellen.
Weitergabe von Mitteln an Dritte
Bitte beachten Sie, dass alle vertraglichen Bestimmungen, die wir mit Ihnen vereinbaren, auch für Dritte gelten, an die Sie die von uns bereitgestellten Mittel weiterleiten. Sie sind dafür verantwortlich, sicherzustellen, dass alle weiteren Projektpartner die Verpflichtungen aus unserem Vertrag kennen und einhalten. Sie sind verpflichtet sicherzustellen, dass die Belege von Dritten in digitaler Form aufbewahrt und bei Anforderung eingereicht werden können.
Bankverbindung
Bitte stellen Sie sicher, dass Ihr Bankkonto Euro-fähig ist. Wir können Gelder nur direkt auf Euro-kompatible Konten überweisen.
Wie viele andere Förderer überweisen wir aus rechtlichen Gründen nicht auf sogenannte WISE-Konten.
Der Zahlungsplan
Bitte reichen Sie mit Ihrem Förderantrag und dem Finanzplan übers Portal einen Vorschlag für den Zahlungsplan ein. Sie haben damit die Möglichkeit, die Auszahlung der beantragten Fördersumme an den voraussichtlichen Vorhabenverlauf anzupassen. Wir empfehlen nicht mehr als eine Auszahlung pro Quartal.
Bitte tragen Sie in den Zahlungsplan alle für die gesamte Laufzeit auszuzahlenden Teilbeträge ein. Machen Sie alle Angaben in EUR.
In der Spalte “Verwendungszweck” können Sie einen Verwendungszweck angeben, mit dem Sie den Zahlungseingang auf Ihren Konten zuordnen können, zum Beispiel die Kostenstellenbezeichnungen oder Ihre internen Buchungskonten. Geben Sie pro Zahlung das geplante Auszahlungsdatum an.
Wir behalten uns Änderungen und eine Anpassung des beantragten Zahlungsplans vor, es gilt der Vertrag.
Aus organisatorischen Gründen kann das Datum des Zahlungseingangs um einige Tage abweichen. Bitte nehmen Sie bei Fragen Kontakt mit der zuständigen Person im Fördermanagement auf.
Der Verwendungsnachweis
Sie können Ihrem Vertrag entnehmen, ob und in welchem Umfang Sie einen Verwendungsnachweis vorlegen müssen. Allgemeine Hinweise zum Verwendungsnachweis finden Sie hier.
Die Belegliste
Wenn vertraglich vereinbart ist, dass Sie uns eine Belegliste und Belege schicken müssen, kontaktieren Sie bitte Ihre Ansprechperson im Team Fördermanagement. Wir stellen Ihnen gerne eine passgenaue Vorlage für Ihren Verwendungsnachweis zur Verfügung.
Bitte beachten Sie folgende Hinweise für die Erstellung von Beleglisten und zur Übermittlung von Belegen:
Die Belegliste ist eine Übersicht über alle Ausgaben Ihres Vorhabens. In der Belegliste müssen nur die Ausgaben aufgeführt werden, die aus den Mitteln der Robert Bosch Stiftung GmbH finanziert wurden. Führen Sie jeden Beleg, für den ein Einzelnachweis erforderlich ist, in der Belegliste auf und nummerieren Sie ihn. Bitte achten Sie darauf, dass die gleiche Nummerierung auch im Dateinamen des Belegs enthalten ist, um einen Abgleich des Belegs mit der Belegliste zu ermöglichen. Falls der Beleg nicht in Deutsch oder Englisch ausgestellt wurde, ist eine stichwortartige Übersetzung in der Belegliste erforderlich.
Bitte übertragen Sie wichtige Daten aus dem Beleg in die dafür vorgesehenen Spalten der Belegliste. Zu den wichtigen Daten gehören das Belegdatum, den oder die Aussteller:in bzw. Zahlungsempfänger:in, der Rechnungsbetrag und der Projektbezug. Bitte tragen Sie in der Spalte "Kostenposition mit Code" die Kostenposition aus dem Finanzplans ein.
Die vollständig ausgefüllte Belegliste und die Belegdokumente können Sie entweder per Email oder per Portal einreichen. Bei Verwendung des Portals bitten wir um Nachsicht, dass im Bereich Dokumente jede Datei einzeln hochgeladen werden muss. Bei Bedarf stellen wir gerne einen Link für eine geschützte Datenübertragung zur Verfügung.
Datum der letzten Aktualisierung: März 2026