Informationen zur Bewerbung
Die Projekte sollen praxisbezogen und lokal angelegt sein. Es kommen Vorhaben in Betracht, die
- längerfristig ausgerichtet sind (keine einmaligen Veranstaltungen, wie z.B.
ein Kulturabend); - jungen Migranten und ihren Familien helfen, aktiv am Leben im Ort, in der Schule oder dem Verein
teilzuhaben; - junge Migranten unterstützen, selbst Aufgaben für die Gemeinschaft zu übernehmen;
- den Erwerb der deutschen Sprache fördern;
- die Entwicklungsmöglichkeiten von jungen Migranten fördern;
- die Leistungen junger Migranten sichtbar machen;
- Migrantenorganisationen dafür qualifizieren, Integrationsarbeit noch erfolgreicher zu gestalten;
- die Zusammenarbeit von Vereinen, Schulen oder anderen örtlichen Einrichtungen mit Migranten stärken.
Dazu gehören zum Beispiel Eltern-Kind-Projekte im Kindergarten, Sprach- und Lernpatenschaften älterer Schüler mit jüngeren, neue selbstorganisierte Angebote im Jugendclub, gemeinsame Freizeitaktivitäten von Jugendlichen zur Förderung des Miteinanders, ehrenamtliches Engagement als Integrationslotsen, Erproben geeigneter Beteiligungsformen für junge Migranten an kommunalen Prozessen.
Voraussetzung für eine Förderung ist, dass Migranten selbst aktiv an der Planung und Durchführung der Vorhaben beteiligt sind.
Besondere Berücksichtigung finden Projekte,
- die junge Menschen deutscher und anderer ethnischer Herkunft gemeinsam gestalten;
- die ehrenamtliches Engagement einbeziehen;
- die sich auch an die Eltern junger Migranten wenden.
Multiplikatorenprojekte oder überregionale Vorhaben können gefördert werden, wenn sie einen deutlichen Praxisbezug aufweisen.
Eine allgemeine Förderung von Vereinsarbeit oder Einzelfallhilfe für bedürftige Personen ist ebenso wenig möglich wie die Finanzierung von Deckungslücken, die durch reduzierte öffentliche Förderung entstanden sind.
Wer kann einen Antrag stellen?
Anträge können z.B. Initiativgruppen, Bürgerbüros, gemeinnützige Vereine, Schulen, Kindertagesstätten oder Kirchengemeinden stellen. Bewerbungen von Migrantenorganisationen sind besonders willkommen. Anträge können auch in Kooperation mit Partnern gestellt werden.
Wie hoch ist die Förderung?
Die Robert Bosch Stiftung fördert Projekte mit insgesamt bis zu 5.000 € für einen Zeitraum von bis zu zwei Jahren.
Wie erfolgt die Antragstellung?
Eine schriftliche Voranfrage ist bei dieser Ausschreibung nicht notwendig. Interessenten reichen das speziell für dieses Programm vorbereitete Antragsformular direkt unter der angegebenen Adresse bei der Stiftung Mitarbeit ein. Das Formular kann auf den Internetseiten der Robert Bosch Stiftung (www.bosch-stiftung.de/junge_migranten) und der Stiftung Mitarbeit (www.mitarbeit.de/integrationmigranten.html) heruntergeladen oder per E-Mail bei der Stiftung Mitarbeit angefordert werden (mies-vanengelshoven@mitarbeit.de).
Einsendeschluss für die nächste Auswahlrunde ist der 31. Januar 2011.
Je früher der Projektantrag bei der Stiftung Mitarbeit eingeht, um so eher besteht die Möglichkeit, eventuelle Fragen zu klären. Die Antragsteller erhalten bis Ende April 2011 Bescheid, ob ihr Vorhaben gefördert wird. Mit Fragen wenden Sie sich bitte direkt an die Stiftung Mitarbeit.
Kontakt
Stiftung MITARBEIT
Bornheimer Straße 37
53111 Bonn
Brigitte Mies-van Engelshoven
Telefon 02 28 6 04 24-12
Telefax 02 28 6 04 24-22