Teilnahmebedingungen des Journalistenpreises Bürgerschaftliches Engagement

Die eingereichten Berichte, Reportagen, Features, Magazinsendungen oder Kommentare müssen über die bloße Wiedergabe von Nachrichten hinausgehen. Fiktionale Beiträge sind vom Wettbewerb ausgeschlossen, ebenso Interviews. Teilnehmer können mehrere Beiträge, auch in unterschiedlichen Kategorien, einreichen.

Serien gelten als ein Beitrag. Für die Bewerbung sind vom Einreichenden bis zu drei Folgen auszuwählen. Dabei sind Name und Funktion aller an der Serie maßgeblich beteiligten Personen anzugeben.

Teilnehmer
Teilnahmeberechtigt am Journalistenpreis Bürgerschaftliches Engagement sind fest angestellte und freie Journalisten bzw. Autoren aus Printmedien, Hörfunk und Fernsehen sowie den dazugehörigen Online-Angeboten. Die Vertreter von Sendeanstalten und Redaktionen, insbesondere Programmdirektoren, Chefredakteure und Ressortleiter, sind eingeladen, Artikel, Hörfunk- oder Filmbeiträge für den Journalistenpreis vorzuschlagen. Die Bewerbungen von Journalistenschülern und Volontären sind willkommen. Junge Printjournalisten, die zum Zeitpunkt der Veröffentlichung des Artikels nicht über 30 Jahre alt waren, nehmen gleichzeitig am Wettbewerb um den Marion-Dönhoff-Förderpreis teil.

Erscheinungsdatum
Die Arbeiten müssen zwischen dem 17. August 2010 und dem 16. August 2011 erstmals erschienen oder gesendet worden sein.

Print
Die Beiträge müssen in dreifacher Ausfertigung als DIN A4-Kopie des Originals eingereicht werden. Darauf ist zu vermerken, wann und wo sie veröffentlicht wurden. Sollte der Artikel durch die Kopie auf DIN A4-Format nicht mehr gut lesbar sein (Schriftgröße des Textes < 10 pt), bitten wir zusätzlich um einen Textauszug, ebenfalls in dreifacher Ausfertigung.

Hörfunk
Die Beiträge müssen als Audiodatei auf drei Datenträgern, CD-ROM oder DVD, in mp3- oder wav-Format eingereicht werden. Darauf sind Titel und Länge des Beitrags in Minuten, der Erstsendetermin, das Programm sowie die Sendeanstalt zu vermerken. Ein Manuskript sowie eine kurze Inhaltsangabe des Beitrags müssen ebenfalls in dreifacher Ausfertigung beigefügt werden. Zudem sind Name und Funktion der an dem Beitrag maßgeblich beteiligten Personen aufzuführen. Eine Längenbegrenzung der Beiträge besteht nicht. An- und Abmoderation des Beitrags werden nicht in die Wertung einbezogen, sollten aber der Jury mit vorgelegt werden.

Fernsehen
Die Beiträge müssen auf drei Datenträgern, CD-ROM oder DVD, eingereicht werden. Darauf sind Titel und Länge des Beitrags in Minuten, der Erstsendetermin, das Programm sowie die Sendeanstalt zu vermerken. Eine kurze Inhaltsangabe des Beitrags ist ebenfalls in dreifacher Ausfertigung beizufügen. Zudem müssen Name und Funktion der an dem Beitrag maßgeblich beteiligten Personen aufgeführt werden. Eine Längenbegrenzung der Beiträge besteht nicht. An- und Abmoderation des Beitrags werden nicht in die Wertung einbezogen, sollten aber der Jury mit vorgelegt werden.

Online-Beiträge
Die Beiträge sind, je nachdem ob sie überwiegend aus Text, Ton oder Bild bestehen, gemäß den oben für die jeweiligen Kategorien genannten Bedingungen einzureichen. Zusätzlich muss der Link angegeben werden, über den der Beitrag bis mindestens zur Preisverleihung am 03.12.2011 im Internet abgerufen werden kann.

Teilnahmeerklärung
Bitte legen Sie Ihrer Bewerbung zusätzlich das ausgefüllte Formblatt zur Teilnahmeerklärung bei.

Eingesandte Unterlagen können nicht zurückgeschickt werden. Die Robert Bosch Stiftung ist dazu berechtigt, die prämierten Beiträge im Zusammenhang mit der Preisverleihung und der Berichterstattung darüber unentgeltlich wiederzugeben bzw. abzudrucken sowie sie auf der Homepage der Robert Bosch Stiftung einzustellen.

Mit der Einsendung eines Wettbewerbsbeitrags werden die oben genannten Teilnahmebedingungen akzeptiert. Falschangaben führen zum Ausschluss und zur Aberkennung eventuell verliehener Preise. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.

Einsendeschluss war der 17. August 2011.

Wettbewerbsbeiträge und Anfragen bitte an:

Projektbüro Journalistenpreis
Frau Viola Willig 
Im Wolfbusch 39a
70499 Stuttgart
Telefon  0711 91 46 07 43

Kontakt in der Stiftung

Ina Bergler
Telefon 0711 46084-370